Zweimal Nein zum Raubzug auf unser erarbeitetes Vermögen

Die FDP Frauen St.Gallen empfehlen ein Nein zur Erbschaftssteuerinitiative auf Bundesebene und ein Nein zur kantonalen Steuergerechtigkeitsinitiative der SP. Sie fürchten, dass die Annahme der beiden Initiativen für den Kanton St.Gallen ein doppeltes Eigengoal werden könnte.

Am 14. Juni 2015 kommt die Erbschaftssteuer-Initiative zur Abstimmung. Sie fordert, dass Erbschaften über zwei Millionen Franken und Schenkungen von mehr als 20’000 Franken auf Bundesebene mit einem Einheitssatz von 20 Prozent besteuert werden. Aus Sicht der FDP Frauen ist diese Vorlage in mehrfacher Hinsicht schädlich und gefährlich. Zum einen wurde vererbtes Geld zu Lebzeiten bereits als Einkommen sowie Jahr für Jahr als Vermögen versteuert. Dass der Staat drei Mal auf dasselbe Geld zugreifen soll, ist stossend und unverständlich. Ausserdem widerspricht die Initiative dem verfassungsmässigen Ziel der Familienförderung, indem die eigenen Kinder gleich besteuert werden wie entfernte Verwandte oder sogar Fremde. Nicht ohne Grund haben die meisten Kantone die Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen abgeschafft. Die Vorlage gefährdet zudem den Wirtschaftsstandort Schweiz. Bei einer Annahme wird den KMU beim Generationenwechsel Geld entzogen. Damit wird es Familienunternehmen erschwert oder verunmöglicht, in die Zukunft zu investieren und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Die gegenteiligen Behauptungen der Initianten haben im Initiativtext keine Grundlage und wurden erst nach Beginn des Abstimmungskampfes eingeführt. Schliesslich sprechen sich die FDP Frauen auch zum Schutz des Föderalismus gegen die Erbschaftssteuer-Initiative aus. Viele Kantone kennen heute eine eigene Erbschaftssteuer. Sie verlieren mit diesem Schritt zur Zentralisierung ihre Steuerhoheit und könnten unterm Strich sogar Geld verlieren.

Die FDP Frauen sind zudem gegen die geforderte Anpassung des Steuerfusses bei den Vermögenssteuern, d.h. gegen den Ersatz des heute geltenden proportionalen Steuersatzes von 1.7 Promille durch einen progressiven Tarif. Für eine solche Initiative gibt es keinen Grund, denn der Kanton St.Gallen ist bereits heute in steuerlicher Hinsicht im Vergleich mit den Nachbarkantonen sehr unattraktiv. Sie befürchten, dass dies die Abwanderung von vermögenden Personen aus dem Kanton noch weiter verstärken könnte, was weitere Sparpakete und die Reduktion von Leistungen des Kantons in allen Bereichen zur Folge haben könnte. Es ist absurd, jenen Steuerzahlern, welche bereits heute den höchsten Beitrag an die kantonalen Aufgaben leisten, dauernd mangelndes Interesse an der Zukunft des Kantons vorzuwerfen. Weniger ist in dieser Hinsicht mehr!