Zweimal Ja, einmal Nein – Abstimmungsempfehlung der FDP Frauen Kanton St.Gallen

Nein zur Volkswahl des Bundesrates, Ja zu den Dringlichen Änderungen des Asylgesetzes, Ja zum Gesetz über die St.Galler Pensionskasse Die FDP Frauen des Kantons St.Gallen lehnen die Initiative der SVP zur Volkswahl des Bundesrates ab. Diese ist populis- tisch und schwächt das politische System. Ein Vergleich mit Wahlen in kantonale Exekutiven ist unangebracht und nicht sachgerecht. Das Verfahren, welches die angemessene Vertretung der einzelnen Landesteile gewährleisten soll, ist kompli- ziert und undemokratisch. Durch die Volkswahl würde die Verwaltung, welcher der Bundesrat vorsteht, politisiert, und weil ein Wahlkampf zeitaufwendig ist, die Qualität der Arbeit leiden. Der Bundesrat ist ein Gremium, welches sachlich Themen erledigen soll, was in einem ständigen Wahlkampf nicht möglich ist. Die Bundesversammlung wird durch eine Volkswahl geschwächt, und durch die möglicherweise unterschiedliche Ausrichtung von Bundesrat und Bundesversammlung sind Blockaden in der Parlamentsarbeit nicht auszuschliessen. Die Initiative schafft keinen Mehrwert, der die entstehenden Kos- ten und Nachteile rechtfertigt.

Die FDP Frauen des Kantons St.Gallen unterstützen die vorgeschlagenen Änderungen des Asylgesetzes. Sie stellen einen Beitrag zur Lösung der Probleme im Asylbereich dar. Die Frage der Asylsuchenden beunruhigt in zunehmendem Masse seit Jahren die Schweizerinnen und Schweizer. Die FDP Frauen beurteilen die Verschärfungen als sachgerecht und massvoll. Das Asylrecht soll weiterhin Verfolgten, welche des Schutzes bedürfen, offenstehen. Die Einschränkung von Missbräuchen wird es echten Flüchtlingen erleichtern, in unserem Land Aufnahme und angemessene Unterstützung zu finden. Nur wenn wir Missbräuche verhindern wird die Bevölkerung bereit sein, Asylsuchende freundlich zu empfangen und zu unterstützen. Die Gesetzesänderung leistet einen Beitrag dazu.

Auch die kantonale Vorlage zum Gesetz über die St.Galler Pensionskasse wird von den FDP Frauen des Kantons St.Gallen befürwortet. Dabei werden die beiden vom Kanton St.Gallen geführten Pensionskassen zusammengeführt und, wie vom Bundesrecht verlangt, aus der Verwaltung ausgegliedert. Gleichzeitig wird die neue Pensionskasse von Grund auf moderni- siert, die Leistungen werden angepasst und die Deckungslücke geschlossen. Mit der erheblichen finanziellen Leistung des Kantons soll der neuen öffentlich rechtlichen Stiftung ein Start ohne Altlasten ermöglicht werden. Die FDP Frauen sind der Meinung, dass der nach intensiven Verhandlungen schlussendlich gefundene Kompromiss mit Leistungen aller Beteiligten richtig und zukunftsweisend sei. Sie rufen deshalb dazu auf, ein Ja in die Urne zu legen.