Ja zum Raumplanungsgesetz, Nein zur Abzockerinitiative, Stimmfreigabe für den Familienartikel

Der Boden ist in unserem Land ein kostbares Gut und soll überlegt genutzt werden. Die Bauzonen sollen sich am effektiven Bedarf orientieren: auch künftige Generationen sollen in der Schweiz die Möglichkeit haben, ihren Lebensraum aktiv zu gestalten und in den Genuss von günstigem Wohnraum und einer intakten Landschaft kommen. Das neue Raumplanungs-gesetz (RPG) reduziert Bauzonen, strebt kompakte Siedlungen an und schont damit das Kulturland. Die Mehrwertabgabe ist zumutbar, weil sie nicht auf einer erbrachten Leistung beruht, sondern auf einem Einzonungsgewinn. Die FDP Frauen St.Gallen empfehlen deshalb in Übereinstimmung mit den FDP Frauen Schweiz, der Änderung des Raumplanungsgesetzes zuzustimmen. 

Auch die FDP Frauen St.Gallen verurteilen Gehaltsexzesse, weil diese der Wirtschaft schaden und den sozialen Frieden gefährden. Sie sind aber der Meinung, dass die Rezepte der Initiative von Thomas Minder unwirksam sind, unsere freiheitli-che Rechtsordnung unnötig beschränken und in diesem Detaillierungsgrad nicht in die Verfassung gehören. Mit den vorge-schlagenen Bestimmungen werden auch Aktionäre, die nur ihren eigenen Profit zum Ziel haben, unangebracht bevorteilt. Angesichts der erheblichen Umtriebe, welche die Initiative der AHV und den Pensionskassen verursacht, ist die angeblich positive Wirkung für diese nicht nachvollziehbar, verlieren doch die Sozialwerke – wie auch Bund, Kantone und Gemeinden – durch Lohnbeschränkungen Einnahmen. 

Die FDP Frauen St.Gallen postulieren wie die FDP Frauen Schweiz, dass Familien ihr Leben möglichst frei gestalten kön-nen. Auch die Wirtschaft braucht die Frauen. Sie unterstützen deshalb Unternehmertum und Privatinitiative beim Aufbau von Betreuungseinrichtungen und den Abbau der Bürokratie auch in diesem Bereich. Sie möchten diese Aufgabe jedoch nicht dem Staat überlassen und sind gegen eine föderalismusfeindliche Lösung, welche einheitliche Modelle verlangt. Im Kanton St.Gallen bestehen die notwendigen Grundlagen in Verfassung und Gesetzgebung bereits heute, mit zusätzlichen Regelungen ist jedoch zu befürchten, dass derzeit unabsehbare Forderungen auf uns zukommen werden, für welche zukünftige Generationen teuer zu bezahlen haben. Da der Vorstand sowohl das Bedürfnis, ein Zeichen zu setzen, als auch die Befürchtungen bezüglich der finanziellen Folgen erkennt, hat er sich für Stimmfreigabe entschieden.