Ja zu einer zeitgemässen Fortpflanzungsmedizin

Grosse Chance für Familien mit Gen-Defekten und damit eine grosse Erleichterung für betroffene Frauen. Die neue Verfassungsbestimmung kommt dann zur Anwendung, wenn bei einer künstlichen Befruchtung die Übertragung einer schweren Krankheit nicht anders verhindert werden kann.

Die FDP Frauen St.Gallen unterstützen diese Vorlage, mit welcher in der Schweiz eine Verfassungsgrundlage für die Fortpflanzungsmedizin geschaffen wird, denn damit können gesundheitliche Risiken für Mutter und Kind reduziert werden. Bei der Vorlage handelt es sich um eine gute, massvolle und vertretbare Lösung, welche dem medizini- schen Handeln auch klare Grenzen setzt. Mit „Babys aus dem Katalog“ hat die Verfassungsbestimmung nichts zu tun, denn solche missbräuchlichen Anwendungen bleiben weiterhin verboten. In bester liberaler Tradition wird die Eigenverantwortung der Eltern gestärkt, denn die betroffenen Eltern können sich jederzeit auch gegen vorgeburtliche Tests entscheiden. Menschenwürde, Persönlichkeit und Familie werden weiterhin geschützt.